Personal, Arbeit und Soziales

• Zuschläge für Bereitschaftsdienst
Aus pauschal gezahlten Zuschlägen für einen Bereitschaftsdienst kann nicht einfach der auf Sonntage und Nachtarbeit entfallende Teil herausgerechnet und als steuerfrei behandelt werden.
• Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Die Finanzverwaltung hat erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums möglich ist.
• Reform der betrieblichen Altersversorgung
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht werden.
• Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des Dienstwagens
Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
• Pauschaler Schadensersatz auch für verspätete Lohnzahlungen
Die Regelung, dass der Gläubiger bei einer verspäteten Zahlung einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro verlangen kann, greift auch bei verspäteten Lohnzahlungen.
• Erstattung einer Monatsfahrkarte bei Auswärtstätigkeit
Die Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt.
• Details zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge
Arbeitgeber können ab 2017 die Nutzung von Elektro- oder Hybridautos in mehrfacher Hinsicht steuerbegünstigt fördern. Was dabei im Detail zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erklärt.
• Anwendungsfragen zu Betriebsveranstaltungen
Das Bundesfinanzministerium hat verschiedene Anwendungsfragen zur steuerlichen Handhabung der Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen beantwortet.
• Sachbezugswerte für 2017
Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen.
• Beitragsbemessungsgrenzen 2017
Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden.

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