GmbH-Ratgeber

• Pensionserhöhung bei vorzeitigem Ausscheiden als Geschäftsführer
Die Erhöhung einer Pensionszusage kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn der Geschäftsführervertrag schon weniger als 10 Jahre nach der Erhöhung aufgelöst wird.
• Jährlicher Abruf der Daten für den Kirchensteuerabzug
Wer die Daten für den Kirchensteuerabzug auf Gewinnausschüttungen selbst abrufen will und sich noch nicht dafür angemeldet hat, muss sich jetzt beeilen.
• Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Ein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
• Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
Aus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich.
• Verlustvortrag verfällt bei vorweggenommener Erbfolge
Im Gegensatz zu einer Erbschaft kann eine vorweggenommene Erbfolge dazu führen, dass der bisher festgestellte Verlustvortrag verfällt.
• Minderheitsgesellschaftern einer GmbH drohen Nachforderungen
Eine Stimmrechtsbindung führt nur dann zur Befreiung eines Minderheitsgesellschafters von der Sozialversicherungspflicht, wenn sie im Gesellschaftsvertrag verankert ist.
• Pensionsrückstellung nach Reduzierung des Gehalts
Nach der Reduzierung des Geschäftsführergehalts während des Wirtschaftsjahres ist bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend.
• Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.
• Bürgschaftsverluste bei mittelbarer Beteiligung
Bürgschaftsverluste eines GmbH-Geschäftsführers können auch bei einer nur mittelbaren Beteiligung an der GmbH mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.
• Abzug von Bürgschaftsverlusten
Verluste eines GmbH-Geschäftsführers aus einer Bürgschaft für die GmbH können Webungskosten eines Arbeitnehmers sein, wenn keine oder nur eine sehr geringe Beteiligung an der Gesellschaft besteht.

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