GmbH-Ratgeber

• Erbringung der Stammeinlage
Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.
• Geld statt Urlaub ist keine verdeckte Gewinnausschüttung
Eine Abgeltungszahlung für Urlaub, den der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte, ist keine verdeckte Gewinnausschüttung.
• Überstundenvergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ein hohes steuerliches Risiko dar.
• Klagerecht einer GmbH & Co. KG
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.
• Pflichtveröffentlichungen einer GmbH
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
• Die Finanzplanung der Großen Koalition
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
• Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.
• Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen
Bei gleicher Zusage an zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleicher Beteiligung steht beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu.
• Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.
• Haftung einer Limited
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.

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