GmbH-Ratgeber

• Amtsniederlegung des Geschäftsführers
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
• Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.
• Prüfungspflicht des Registergerichts
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
• Geschäftsführerkündigung braucht keine Begründung
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
• Abgeltungszahlung für entgangenen Urlaub
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Abgeltungszahlung für seinen nicht genommenen Jahresurlaub, so stellt diese Zahlung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat.
• Niedrigere Körperschaftsteuer in 2004
Ab diesem Jahr beträgt die Körperschaftsteuer wieder 25 %.
• Geringerer Freibetrag bei Anteilsveräußerungen
Ab 2004 gilt ein geringerer Freibetrag bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
• Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften
Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.
• Versammlungseinberufung durch Gesellschafter bindend
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH einstimmig einen weiteren Termin für eine weitere Versammlung, kann der Geschäftsführer diesen nicht abändern.
• Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschluss
Ein Gesellschafterbeschluss kann nur durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück