Umsatzsteuer

• Leistungsort bei Kongressen
Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungsequipment für einen Kongress zur Anwendung kommt.
• Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.
• Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
• Nichtunternehmer in einer Umsatzsteuerorganschaft
Nur weil der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit eines Nichtunternehmers in einer Umsatzsteuerorganschaft nicht ausgeschlossen hat, folgt daraus noch kein Rechtsanspruch.
• Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften
Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
• Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft zwischen mindestens drei Unternehmern auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
• Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
• Kein Vorsteuerabzug bei Ausgaben für eine Geschäftsführerwohnung
Wenn Objekte von vornherein mit der Absicht einer unentgeltlichen Wertabgabe angemietet oder angeschafft werden, ist kein Vorsteuerabzug möglich.
• Vorsteuererstattung als Betriebseinnahme
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.
• Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.

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