Umsatzsteuer

• Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern
Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
• Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
• Erneute Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern?
Ein aktuelle Steueränderungsgesetz führt möglicherweise zu einer erneuten Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für Bauträger.
• Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen
Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.
• Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben zur Steuerschudlnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen mit einem weiteren Schreiben.
• Zahlungsverweigerung von Beginn an verhindert Vorsteuerabzug
Wer durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung bestreitet, kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
• Umsatzsteuer auf zubereiteten Kaffee
Zubereiteter Kaffee unterliegt als Getränk grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
• Ausgleichzahlungen bei Leasingende
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert.
• Spätere Korrektur der Vorsteueraufteilung
Die Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
• Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück