Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Vereinfachung des Reisekostenrechts ab 2014
Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
• Voller Werbungskostenabzug für die Ausbildung zur Pilotin
Die Pilotenausbildung ist in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten abziehbar, wenn ihr eine andere Ausbildung vorausgeht, die keine besonderen Anforderungen erfüllen muss.
• Abzug von Kinderbetreuungskosten trotz Barzahlung
Auch wenn Kinderbetreuungskosten für die steuerliche Berücksichtigung eigentlich unbar zu zahlen sind, lässt das Finanzgericht Niedersachsen eine Ausnahme für Minijobs zu.
• Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung
Die Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung erfüllt keine der Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung, die das Steuerrecht für außerordentlich hohe Einkünfte innerhalb kurzer Zeit vorsieht.
• Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
• Fahrtkosten eines Studenten
Die Fahrtkosten eines Studenten während eines Betriebspraktikums sind in voller Höhe abziehbar, weil der Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte ist.
• Kostenbeteiligung für den Dienstwagen
Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärt, wie die Kostenbeteiligung eines Mitarbeiters für die Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich zu behandeln ist.
• Bewertung von Sachbezügen
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen.
• Doppelte Haushaltsführung von erwachsenen Kindern
Der Bundesfinanzhof hat den gemeinsamen Haushalt eines erwachsenen Kindes mit seinen Eltern als doppelte Haushaltsführung anerkannt.
• Bundesfinanzhof hält 1%-Regelung für verfassungsgemäß
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß

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