Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Beruflich veranlasste Umzugskosten
Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.
• Hinweispflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.
• Einführung der Entfernungspauschale
Ab dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.
• Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber
Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.
• Garage als häusliches Arbeitszimmer
Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.
• Höhere Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.
• Unkenntnis über Wahlrecht
Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.
• Veräußerungskosten eines Eigenheims
Aufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten.
• Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers
Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt.
• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.

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