Einkommensteuer - Immobilien

• Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten abziehbar sein.
• Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
• Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
• Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung
Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.
• Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte
Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.
• Veruntreute Instandhaltungsrücklagen als Werbungskosten
Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen.
• Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
• Langjähriger Leerstand einer Wohnung
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht.
• Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten
Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage.
• Zinsen nach Immobilienverkauf als nachträgliche Werbungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.

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