Einkommensteuer - Immobilien

• Frühe Renovierung kostet Werbungskostenabzug
Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten während der Selbstnutzung der Wohnung sind keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine geplante Vermietung.
• Darlehen zur Finanzierung einer Tilgungs-Lebensversicherung
Solange eine Kapitallebensversicherung der Tilgung eines Immobiliendarlehens dient, zählen auch die Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
• Renovierung mit fremdem Geld
Für den Werbungskostenabzug von Renovierungsaufwendungen ist es belanglos, von welchem Konto die Renovierungsarbeiten bezahlt wurden.
• Gewerblicher Grundstückshandel unterhalb der Drei-Objekt-Grenze
Dass trotz Unterschreitens der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann, ist nichts Neues. Der Bundesfinanzhof legt nun Kriterien für den Fall der Bebauung eines Grundstücks fest.
• Höhere Förderung von Handwerkerleistungen erst ab 2009
Aufgrund anderslautender Presseberichte weist die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung von Handwerksleistungen im Haushalt erst ab 2009 gilt.
• Barzahlung verhindert die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Nur eine unbare Zahlung garantiert, dass das Finanzamt später die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen gewährt.
• Vertragsverletzungsverfahren zur degressiven Gebäudeabschreibung
Die EU-Kommission stört sich daran, dass von der degressiven Abschreibung nur Gebäude im Inland begünstigt waren.
• Mehrfachbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer
Die Einbeziehung künftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer ist keine unzulässige Doppelbesteuerung.
• Malerarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Die Trennlinie zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen ist nicht immer einfach zu finden.
• Gemischt veranlasste Wohnraumkosten
Nach Ansicht des Düsseldorfer Finanzgerichts ist es durchaus möglich, gemischt veranlasste Wohnraumkosten in abzugsfähige Werbungskosten und nicht abzugsfähige private Aufwendungen aufzuteilen.

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