Einkommensteuer - Immobilien

• Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung
Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.
• Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.
• Ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen
Die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen muss das Finanzamt nachweisen, wenn es unterstellt, dass diese um mehr als 25 % unterschritten werden.
• Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
• Umbau eines Großraumbüros
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
• Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
• Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig
Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
• Darlehensverträge unter nahen Angehörigen
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
• Schuldzinsen in einem Cash-Pool nicht abziehbar
Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.
• Reparaturkosten für einen Wasserschaden sind Erhaltungsaufwand
Die zur Beseitigung eines Wasserschadens angefallenen Kosten sind als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abzugsfähig.

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