Vermögensaufbau und Altersvorsorge

• Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
Ab 2028 will der Bundesfinanzminister auch Gewinne aus Kryptowerten der Abgeltungsteuer unterwerfen, womit die Steuerfreiheit solcher Gewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr wegfallen würde.
• Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
Eine Klausel, die ein Jahresentgelt für die Führung eines Riester-Bausparvertrags vorsieht, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam.
• Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
Immer mehr Rentner beziehen steuerpflichtige Rentenleistungen und müssen eine Steuererklärung abgeben.
• Einführung der Frühstartrente
Ab 2026 will der Staat für junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, in das auch eigene Beiträge geleistet werden können.
• Pläne für eine große Rentenreform
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, plant die Regierungskoalition die größte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten.
• Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und geht nun bei der zinslosen Ratenzahlung für eine Immobilie nicht mehr von einem Zinsanteil in den Teilzahlungen aus.
• Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts beruhen, sind keine ermäßigt besteuerten außerordentlichen Einkünfte.
• Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
Da beim Krypto-Lending kein gesetzliches Zahlungsmittel verliehen wird, sind Einkünfte daraus nicht als Kapitalerträge zu besteuern, sondern unterliegen als sonstige Einkünfte dem regulären Steuersatz.
• Aktivrentengesetz in Vorbereitung
Ab 2026 sollen Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
• Streubesitzdividenden einer Stiftung
Werbungskosten einer Stiftung im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden sind nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrags abzugsfähig.

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