Internet und Telekommunikation

• Überblick der Änderungen für 2020
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
• Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
• Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
• Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
• Formularversand und Einspruch über das ElsterOnline-Portal
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.
• Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail möglich
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
• ElsterFormular letztmalig für Steuererklärung 2019 verfügbar
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.
• Details zur Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.
• Überblick der Änderungen für 2019
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
• Klageerhebung mit unsignierter E-Mail ist nicht möglich
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück