Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

• Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß
Dass Krankheitskosten nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich abziehbar sind, hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für verfassungsgemäß.
• Kirchenmitglied muss Kirchensteuer zahlen
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
• Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.
• Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung
Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
• Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise
Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
• Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
• Milliarden-Überschuss im Haushalt
Ein überraschender Überschuss im Bundeshaushalt nährt die Hoffnung auf mögliche Steuer- oder Abgabensenkungen.
• Hinweis auf Einspruch per E-Mail
Die Finanzgerichte sind sich bis jetzt nicht einig, ob der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit eines Einspruchs per E-Mail zu einer ungültigen Rechtsbehelfsbelehrung führt.
• Steuerabkommen mit der Schweiz steht auf der Kippe
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
• Festsetzungsverjährung bei Pflichtveranlagung
Ist die vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, hat die Abgabe einer Steuererklärung, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde, keine anlaufhemmende Wirkung mehr.

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