Abbau der kalten Progression und Anpassung von Familienleistungen

Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.

Das vor weniger als zwei Monaten angekündigte Projekt, die kalte Progression im Steuertarif abzubauen, ist am 10. Juli 2015 vom Bundesrat als Gesetz beschlossen worden und kann damit schon bald verkündet werden. Möglich wurde die schnelle Umsetzung, indem die Anpassung des Steuertarifs einfach in das schon länger in Arbeit befindliche Gesetz zur Anhebung des steuerfreien Existenzminimums aufgenommen wurde. Das Gesetz ist außerdem um verschiedene Anpassungen bei den steuerlichen Leistungen für Familien ergänzt worden. Im Einzelnen sieht das Gesetz nun folgende Änderungen vor:



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