Steuerliche Behandlung von Krankentransporten

Die Oberfinanzdirektion Hannover hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankenbeförderungen Stellung genommen.

Um Missverständnisse bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankentransporten auszuräumen, hat die Oberfinanzdirektion Hannover ausgeführt, wann welcher Steuersatz gilt. So sind ärztlich verordnete Krankenfahrten, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen ausgeführt werden, als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu behandeln und unterliegen somit dem Regelsteuersatz.

Auch Krankenbeförderungen, die von Krankenhäusern, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen durchgeführt werden, unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Sie können jedoch auch steuerfrei sein, wenn

Steuerpflichtige Krankentransporten können allerdings in zwei Fällen auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen:



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