Rechnungsangaben zum Zeitpunkt der Lieferung

Das Bundesfinanzministerium hat zur Angabe des Lieferzeitpunktes in Rechnungen Stellung genommen.

Die Umsatzsteuer wird immer wichtiger für das Fiskalaufkommen und darüber hinaus ist die Umsatzsteuererhöhung ab 2007 in der Koalitionsvereinbarung beschlossen worden. Damit Ihnen keine Vorsteuern entgehen, müssen Sie alle Eingangsrechnungen daraufhin prüfen, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Häufig fehlen in Rechnungen Angaben über den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Zu den erforderlichen Angaben bei verschiedenen Leistungen hat sich das Bundesfinanzministerium geäußert:



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