Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.
• Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
• Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der Eheschließung
Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.
• Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers
Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.
• Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber
Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
• Qualifikation eines Arbeitszimmers
Ein Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.
• Berufliche Veranlassung eines Umzugs
Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.
• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.
• Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
Für die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen spielt es keine Rolle, ob kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand.
• Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen
Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst waren.

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